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DIE IDEE

Oldtimer sind Kulturgut, deshalb begann alles im Jahr 2009 auf dem Weltkulturerbe Zollverein. Zollverein war Stätte der Arbeit, war die leistungsfähigste Zeche Europas, war modern und innovativ. Zollverein ist heute Denkmal und Kulturgut, aber auch Ausstellungs- und Eventort. Was lag also näher, als dieses beeindruckende Industriedenkmal als Standort für nicht weniger beeindruckende mobile Kulturgüter zu wählen.

Durch die private Initiative von drei Oldtimerbegeisterten – Eckhard Lupp, Peter Stark und Roland Weiss – wurde im April 2009 der Oldtimertreff Zollverein ins Leben gerufen.

Als Träger und Veranstalter wurde 2010 der Oldtimertreff Ruhr e.V., Verein zur Förderung des mobilen Kulturgutes im Ruhrgebiet, mit Sitz in Essen, gegründet.

Inzwischen hat sich das Treffen zu einem der größten regelmäßigen Oldtimertreffen in Deutschland entwickelt.

Auf Grund von Bauarbeiten konnte der Oldtimertreff seit 2015 nicht mehr auf dem Weltkulturerbe Zollverein stattfinden.

Seit 2016 findet der OLDTIMERTREFF RUHR auf der Zeche Ewald in Herten statt, der zukünftigen Heimat der MOTORWORLD RUHR.

ÜBER DAS TREFFEN

Das Ruhrgebiet ist die Region mit der höchsten Oldtimerdichte in Deutschland und bis 2009 gab es hier jedoch keinen regelmäßigen Treffpunkt für Oldtimer.
Als Format wurde bewusst ein lockeres Treffen ohne festes Programm gewählt – kommen und gehen, sehen und gesehen werden, reden und essen, oder ein “Treffen im Treffen”. So verabreden sich Vereine und erhalten eine zusammenhängende Fläche, um sich gemeinsam zu präsentieren.

Nach 42 Treffen auf der Zeche Zollverein findet der OLDTIMERTREFF RUHR ab 2016 auf der Zeche Ewald in Herten statt.

Unter dem Motto “KULTURGUT AUTOMOBIL TRIFFT INDUSTRIEKULTUR” bietet sich für die Szene des Ruhrgebietes und weit darüber hinaus, jeweils von 10:00 bis 15:00 Uhr, die Zeche Ewald als lohnenswertes Ziel.

WER DARF TEILNEHMEN?

Wir haben das als Treffen als OLDTIMERTREFFEN ins Leben gerufen, d.h. wir lassen nur Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind auf das Gelände.

Wobei wir nicht so pingelig wie die Strassenverkehrsämter sind, es reicht das Baujahr, ggf. nachzuweisen durch Vorzeigen der Papiere, wenn man noch kein H-Kennzeichen hat. (In NRW bekommt man das erst genau ab dem Tag der ersten Zulassung)

Die Regelung gilt deshalb natürlich auch wenn die Baureihe schon älter als 30 Jahre ist, es kommt immer drauf an, dass das konkrete Fahrzeug vor mehr als 30 Jahren zugelassen wurde. Unsere Ordner sind angewiesen, sofern ein Fahrzeug kein H-Kennzeichen hat, einen Blick in die Papiere zu werfen.

Sofern man ein jüngeres Auto besitzt, gibt jetzt zwei Alternativen, entweder den Youngtimer auf den Besucherparkplätzen abstellen und dann zu Fuß das Treffen besuchen, oder einen mehr als 30-jährigen kaufen:-)

WARUM EINE „PARKGEBÜHR“ FÜR OLDTIMER?

Die ersten zweieinhalb Jahre wurde der Oldtimertreff werbefrei und für die Besucher und Oldtimerfahrer kostenlos betrieben. Dies gelang durch sehr viel Energie, Zeiteinsatz und Initiative, sowie auch durch den Einsatz persönlicher Geldmittel der Initiatoren. Das war bei der Größe des Treffens und dem Aufwand, z.B. für Miete der Fläche bei der Stadt Herten, Haftpflichtversicherung, Löhne für Ordner, usw. nicht mehr möglich.

Zur Mit-Finanzierung unseres nicht gewerblichen Treffens, erheben wir deshalb nunmehr eine Parkgebühr von 1,00 € pro Rad, das die “Startlinie” überqueren möchte.

Warum Besucher nicht zahlen müssen ist ganz einfach, der Fokus ist nicht auf Besucher gerichtet, die uns bestaunen, sondern wir als Szene treffen uns an einem besonderen Ort.

DAS KLEINGEDRUCKTE

Verantwortlichkeit der Teilnehmer

Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, KFZ-Eigentümer, Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen, ihrem oder von ihnen gefahrenen Fahrzeug verursachten Schäden.
1. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
2. Für Fahrten auf dem Veranstaltungsgelände ist unbedingt “SCHRITT-TEMPO” einzuhalten.
3. Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, ist das Fahren auf dem Gelände untersagt.
4. Alle Fahrzeuge sind nur unter Aufsicht des Besitzers in Betrieb zu nehmen.
5. Für einen ggf. erforderlichen Versicherungsschutz hat der Teilnehmer selbst zu sorgen.
6. Sollte das Fahrzeug undicht sein/Flüssigkeiten verlieren, hat der Teilnehmer ein geeignetes Auffangbehältnis aufzustellen und das Eindringen von Öl/Flüssigkeiten ins Erdreich zu vermeiden. Jeder Fahrer ist für die Entsorgung selber verantwortlich.

Haftungsverzicht
Die Teilnehmer verzichten durch die Einfahrt auf das Veranstaltungsgelände bei allen im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfällen oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte und Helfer, soweit der Schaden oder Unfall nicht auf Vorsatz beruht. Eine Vorsatzhaftung für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters wird ausgeschlossen.

Verantwortlichkeit des Veranstalters
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle von den Behörden angeordneten oder durch höhere Gewalt oder Sicherheitsgründen erforderlich werdende Änderungen der Teilnahmebedingungen vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände erforderlich wird, ohne irgendeine Schadensersatzpflicht zu übernehmen.
Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Einfahrt auf das Veranstaltungsgelände allen Beteiligten gegenüber wirksam. Durch Abgabe der Einfahrt auf das Veranstaltungsgelände unterwirft sich jeder, der an der Veranstaltung teilnimmt, ohne Einschränkungen den vorliegenden Teilnahmebedingungen und eventuell erfolgender Ergänzungen oder Änderungen der Teilnahmebedingungen.

Einverständniserklärung
Die Teilnehmer sind damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung gemachten Fotos/Filme zur Veranstaltungsdokumentation verwendet und/oder den Medien zur Verfügung gestellt werden können. Ebenso wird einer Verwendung des Film- und Fotomaterials auf der Homepage des Veranstalters zugestimmt.